AGB

 

Die unten stehenden Geschäftsbedingungen gelten bei Beauftragung der Firma FD Soundz.

§1 Anfahrt

Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen

Befindet sich der Veranstaltungsort über 80 Km von 23827 Travenhorst entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

Ab dem 50. gefahrenen Km wird eine Pauschale von 0,70€ für jeden weiteren gefahrenen Km berechnet.

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort

a) Der Auftraggeber plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimaler Weise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.

b) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

c) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des Dj ́s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohl temperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

§4 Technische Anforderungen

a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ ́s wird eine Stromversorgung (230 V Steckdose) benötigt. An diesem Stromkreis dürfen möglichst keine anderen Stromverbraucher angeschlossen sein. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 6 und 10 m2.

§5 Licht- und Tonanlage

Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Auftraggeber.

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber keine Versicherung, welche die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt wurden, haftet er im vollem Umfang für die Instandsetzung/Reparatur/Neuanschaffung.

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJ ́s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert bzw. Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

§8 Catering

Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Auftraggeber, welche ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

§9 Musikauswahl

Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Er ist berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt die vorher besprochene Hintergrundmusik leise ab.

§10 Zahlungskonditionen

Die Gage ist zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Sollte eine Zahlung nicht sofort erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 10 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

§11 Stornierungen seitens des Veranstalters

Bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme , bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme , bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme.

§12 Stornierungen seitens des Künstlers

Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich die Firma FD Soundz dazu, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber für die Veranstaltung zu organisieren. Dies berechtigt nicht zu einem Preisnachlass.