Die unten stehenden Geschäftsbedingungen gelten bei Beauftragung der Firma FD Soundz.
§1 Anfahrt
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am
Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet
alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§2 Anreisespesen /
Nächtigungsspesen
Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 Km von 23827 Wensin/Garbek entfernt, stellt der Veranstalter dem
Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.
§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Der
Auftraggeber plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimaler Weise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine
Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.
b) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.
c) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu
zahlen. Der Arbeitsplatz des Dj ́s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen
geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohl temperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.
§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für
die Technik des DJ ́s wird eine Stromversorgung (230 V Steckdose) benötigt. An diesem Stromkreis dürfen keine anderen Stromverbraucher angeschlossen sein. Die Stromversorgung muss
nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen
Gründen nicht möglich! Bei einem Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine
liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 6 und 10 m2.
§5 Licht- und
Tonanlage
Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten
Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Auftraggeber.
§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der
Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber keine Versicherung, die Schäden abdeckt,
die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, haftet er im vollem Umfang für die Instandsetzung/Reparatur/Neuanschaffung.
§7 Haftung
Sobald die Technik des DJ ́s am
Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert bzw. Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den
Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem
Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
§8 Catering
Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Auftraggeber, welche ihm kostenlos zur
Verfügung gestellt wird.
§9 Musikauswahl
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Er ist berechtigt,
Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live
auf. Er spielt die vorher besprochene Hintergrundmusik leise ab.
§10
Zahlungskonditionen
Die Gage ist zahlbar in BAR am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung. Sollte eine
Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
§11 Stornierungen seitens des Veranstalters
Bis 4
Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme , bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme , bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme.
§12 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich die Firma FD Soundz
dazu, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber für die Veranstaltung zu organisieren. Dies berechtigt nicht zu einem
Preisnachlass.